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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der activ Care GmbH, 41334 Nettetal

§ 1 Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den gesamten – auch künftigen – Geschäftsverkehr, insbesondere für Warenlieferungen, zwischen dem umseitig angeführten Lieferanten und dessen Kunden, auch wenn diese AGB bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Angebote

Angebote des Lieferanten sind stets freibleibend, sofern sie bei der Abgabe des Angebotes nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; Auskunft über Preise und Liefermöglichkeiten sind, wenn nicht anders zum Ausdruck gebracht, unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben haftet der Lieferant nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die  Haftung ausgeschlossen. Lieferaufträge sind vom Besteller grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Sie sind für den Besteller mit Eingang des Auftrages beim Lieferanten, auch per Telefax, verbindlich. Für den Lieferanten tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsannahme ein. Die Auftragsannahme kann bei entsprechender Liefermöglichkeit auch mit der Rechnung zugeschickt werden. Beanstandungen der Auftragsannahme sind innerhalb einer Woche nach Zugang möglich. Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen.

§ 3 Lieferfrist

1. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Bestellung beim Lieferanten, jedoch nicht vor der Wertstellung einer zwischen dem Lieferanten und dem Besteller ggf. vereinbarten Anzahlung und/oder vor Beibringung der vom Besteller eventuell zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand den Machtbereich des Lieferanten verlassen hat.

3. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferanten nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Vom Lieferanten werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Teillieferungen sind innerhalb der vom Lieferanten angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

§ 4 Lieferumfang

1. Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsannahme vom Lieferanten bestimmt.

2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

§ 5 Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem Auftrag zurück, kann der Lieferant unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 6 Verpackung und Versand

Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und vom Lieferanten berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Abnahme und Gefahrenübergang

1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab der Zentrale oder einer Niederlassung des Lieferanten. 

2. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen.

3. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen. 

4. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Lieferant nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. 

5. Die Gefahr geht gemäß § 447 I BGB auf den Besteller über, sobald der Lieferant den Liefergegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Annahmeverweigerung auf den Besteller über. Ist Lieferung frei Haus vereinbart, wird der Gefahrenübergang davon nicht berührt. 

6. Die Rücksendung eines vom Besteller gemieteten Gegenstandes nach Ablauf der Mietzeit erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

§ 8 Preisänderungen Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist der Lieferant berechtigt, den Preis entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Vollkaufmann, eine im Handelsregister eingetragene juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind solche Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.

§ 9 Gewährleistung

1. Der Lieferant übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:

a) Während eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann  der Lieferant einen seiner Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrags) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

b) Darüber hinaus tritt der Lieferant Ansprüche gegen Vorlieferanten aus deren jeweiligen Gewährleistungsbedingungen an den Kunden ab.

c) Die Gewährleistung erlischt, wenn die Anweisungen über die Behandlung des gelieferten Gerätes (Bedienungsanleitung) nicht befolgt oder am Gerät Änderungen vorgenommen wurden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist natürliche Abnutzung und Verschleiß, es sei denn, es läge nachweislich ein Herstellungs- oder Materialfehler vor.

d) Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet der Lieferant nur in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

2. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten verjähren in sechs Monaten von der Übergabe an. Im übrigen sind die Vorschriften der §§ 477 – 479 BGB anwendbar. Abgetretene Ansprüche gegen Vorlieferanten (vgl. Abs. 1 b) verjähren mit Ablauf deren jeweiliger Garantiefristen.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte

Der Lieferant übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat den Lieferanten von allen gegen ihn aus diesem Grunde erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde den Lieferanten von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutz- oder Urheberrechte geltend gemacht werden.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten für Rücksendung, Abholung oder Demontage trägt in diesem Fall der Besteller.

3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch den Lieferanten gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder diese ausdrücklich durch den Lieferanten schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich- rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Lieferanten jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen dem Lieferanten und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt;  jedoch verpflichtet sich  der Lieferant,  die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann der Lieferant verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für den Lieferanten vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Lieferant Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu dem anderen verarbeiteten Gegenständen.

6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für den Lieferanten.

7. Der Besteller darf die Liefergegenstände vor ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihm alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Lieferanten erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum des Lieferanten hinzuweisen.

§ 12 Haftung aus Delikt Schadensersatzansprüche  aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Lieferanten.

§ 13 Zahlungsbedingungen

1. Diese Zahlungsbedingungen sind für den Besteller/Auftraggeber verbindlich, sofern in der Annahme der Bestellung / des Auftrags keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

2. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig. 

3. Die Preise sind Barpreise, auf die kein Skontoabzug mehr möglich ist. Je nach Preisliste können sie sich einschließlich oder zuzüglich MwSt. verstehen. 

4. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. 

5. Zahlungen gelten allgemein erst als an dem Tag geleistet, an welchem der Lieferant über den Rechnungsbetrag uneingeschränkt verfügen kann.  6. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu entrichten. Verzugszinsen werden mit 3% p.a. über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferant eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. 

7. Im Falle des Zahlungsverzuges steht dem Lieferanten ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware dann nur noch Zug um Zug gegen Bezahlung auszuliefern ist.

8. Ist der Besteller Vollkaufmann, eine  im  Handelsregister eingetragene juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Lieferanten nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

9. Bei einem Kauf auf Probe hat der Kunde das Recht, den Kaufgegenstand binnen vereinbarter Frist zurückzugeben. Bei Zahlungsverzug über die Restsumme von mehr als vier Wochen hat der Lieferant das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen, den Kaufgegenstand ohne vorherige nochmalige Ankündigung abzuholen und für jeden Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. des Zahlungsverzuges eine Miete von 10,00 EUR zu berechnen und ebenso wie die Rückholungskosten und evtl. Schadensersatz von der Kaution in Abzug zu bringen.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine im Handelsregister eingetragene juristische Person oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Gerichtsstand des Lieferanten vereinbart. Der Lieferant ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

2. Es gilt ausschließlich jenes Recht, welches in dem Land Gültigkeit hat, in dem der Lieferant seinen Sitz hat und unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 15 Rückgabefolgen (nur anwendbar bei Bestellung durch Verbraucher) Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und. ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Diese Wertersatzpflicht kann der Besteller vermeiden, wenn er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

§ 16 Sonstiges

1. Übertragungen  von  Rechten  und Pflichten des Bestellers aus dem mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten.

2. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Name - Strasse, Nr. - PLZ, Ort - eMail - Telefax - Telefon

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular (siehe Link am Ende dieser Widerrufsbelehrung) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass geöffnete bzw. angebrochene Verpackungen, wie z.B. bei Nahrungsergänzungen, nicht zurück genommen werden können.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular